Brandschutztüren T30 und T30/RS

Für die Herstellung von Brandschutztüren stellt die TSH System GmbH Nutzungsrechte an Zulassungen zur Verfügung und unterstützt die Herstellbetriebe bei den erforderlichen Schritten. 

Mit der TSH-Zulassung stehen viele Möglichkeiten für die Ausführung und Gestaltung von Brandschutztüren zur Verfügung. Türen lassen sich mit moderner Gestaltung oder auch nach historischen Vorbildern herstellen. Dabei können Gläser oder Füllungen zum Einsatz kommen. 

Neben den herkömmlichen Beschlägen sind u. a. auch folgende Produkte verwendbar: integrierte Bänder und Schließer, Zugangskontrollen, Fingerklemmschutz oder Panikbeschläge.

Herstellbar sind ein- und zweiflügelige Türen, mit und ohne Seitenteil bzw. Oberlicht.

Änderungen an den Brandschutztüren sind in dem Rahmen erlaubt, was das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin zuläßt bzw. was in der Zulassung erlaubt ist.

T30-Türen auch in Massivholzausführung

Eine TSH-Tür bei Versuchsbeginn. 

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Tür während des Brandversuches - das Glas ist trüb, da die Dämmschichtbildner reagiert haben.

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Tür nach dem Brandversuch - Blick auf die Seite, die dem Feuer ausgesetz war.

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CD

Grundinfo Brandschutz für Tischler-Schreiner (download unter Architekteninfo)

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FAQ: 

Tausch von Türblättern bei T30-Türen - darf man das?

Komponenten von T30-Türen bzw. von Feuerschutzabschlüssen dürfen nur gegen identische/gleiche getauscht werden. Für den Bereich der Beschläge gibt es einen gewissen Spielraum - hier dürfen z. B. Schlösser gegen gleichwertige nach Rücksprache beim Hersteller getauscht werden.

Sonstige Komponenten dürfen nicht getauscht werden!

Die Hinweise, was an den Türen geändert werden darf findet sich i. d. R. in der Zulassung in der Anlage "Zulässige Änderungen und Ergänzungen" sowie in der Wartungsanleitung des Herstellers.

Fertigen Sie selbst T30-Türen, dürfen Sie als Hersteller natürlich alles reparieren, solange es im Rahmen der Zulassungsdetails erlaubt ist!

Einbau/Montage - Wer darf T30-Türen einbauen? ist eine bestimmet Qualifikation erforderlich?

Feuerabschlüsse (T30) darf jeder montieren, der die entsprechende handwerkliche Erfahrung mitbringt. Die montierende Firma muss bestätigen, dass die Tür gemäß den Einbauvorschriften des Herstellers montiert wurde.

Achtung: nicht jede Wand ist für den Einbau geeignet - die geprüften Wände sind in der Zulassung (abZ)/in der Einbauanleitung aufgeführt.

Warten - Wer darf Feuerschutzabschlüsse warten?

Die Wartung darf jeder durchführen, der die handwerklichen Fertigkeiten und Kenntnisse mitbringt. Die Wartung ist in der Wartungsanleitung des Herstellers dokumentiert.

Achtung Feststellanlage!
Ist eine Feststelllanlage montiert, darf diese nur von Fachkundigen gewartet werden. Die Hersteller der Feststellanlagen bieten den Nachweis der Fachkunde im Rahmen von Schulungen (i. d. R. kostenpflichtig). Der Fachkundenachweis gilt produktneutral.

Die Abnahme/Inbetriebnahme von Feststellanlagen darf ebenfalls nur von Fachkundigen vorgenommen werden.

Wartungsintervalle - Wie oft sollen T30-Türen gewartet werden?

Die Wartungsintervalle sind abhängig von der Verwendung einer Tür. Einige Hersteller geben hierzu in den Wartungsanleitungen Hinweise. So ist eine Tür die täglich häufig benutzt wird anders zu betrachten als eine Tür, die selten genutzt wird. Auch ist die Gebäudenutzung ein Aspekt, der die Wartungsintervalle erhöhen kann. Allgemein gelten z. B. Schulen als der Ort, wo Bauprodukte am meisten in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier sind wöchentliche Kontrollen sinnvoll. Die Wartung fällt dann an, wenn bei einer Kontrolle Bedarf erkannt wurde.

Bedienkräfte - Der Kraftaufwand zum Öffnen der Tür ist zu groß!

Feuerschutztüren und Rauchschutztüren müssen mit einem automatischen Schließer versehen sein.
In Gebäuden mit vielen Kindern oder mit vielen älteren Menschen kann es vorkommen, dass diese Personengruppe die Türen gegen die Schließkraft der Schließers nicht öffenen können.
Türschließer können als sogenannte Freilaufschließer verwendet werden (nicht Standard, muss vom Bauherrn geordert werden). Freilaufschließer erfordern eine deutlich verringerte Anfangskraft zum Öffen der Tür.

In Kindergärten/Pflegeheimen u. ä. empfiehlt es sich, Türen mit Feststellanlagen und Freilaufschließer auszustatten. Somit sind die Türen nur im Brand-/Rauchfall geschlossen und können ggf. trotzdem leicht geöffnet werden.

Im Weiteren ist es sinnvoll, bei bestimmten Türen Drehtürantriebe anzubauen (in Kindergärten nur bedingt sinnvoll).

 

Schließen - Die Tür schließt nicht korrekt wegen "Luftpolster" oder "Zug" im Gebäude.

Es gibt bauliche Situationen, bei welchen Tür nicht sicher schließen. Die Schließkraft der Schließer reicht offensichtlich nicht. Typisch sind Räume ohne Fenster, bei den sich ein Luftpolster aufbaut und die Tür nicht schließt. Ebenfalls typisch sind Gebäude mit mehreren Ein-/Ausgängen, in denen Luftbewegung stattfindet. Durch Zug und Druck können bei entsprechender Witterung Situationen entstehen, die das sichere Schließer behindert. Durch das sehr "stramme" Einstellen der Schließer kann das Problem manchmal behoben werden. Nachteil: herrscht normale Witterung "knallen" die Türen regelrecht ins Schließblech - die Geräusche werden oft als Belästigung angesehen.

Patentlösungen gibt es leider keine. Lediglich Drehtürantriebe können hier Abhilfe schaffen. Bei Ausschreibungen sollten Bauherren diese möglichen Situationen bedenken. 

Zulassungen - Wer hat Zulassungen - wer steckt hinter einer Zulassungsnummer?

Es gibt eine Datenbank mit aktuellen udn historischen Zulassungen. Bei alten Türen stellt sich gelegentlich die Frage: Wer war der Hersteller? Oder es stellt sich die Frage: Hat Fa. xy eine Zulassung?

Informationen (ab einem gewissen Grad werden die Infos kostenpflichtig, Downlaod Zulassung kostet je anch Umfang 2-20 Euro) gibt es hier: http://www.irb.fraunhofer.de/bzp/?lang=de

Bauordnung - Baurechtliche Grundinfo zu Feuerschutzabschlüssen (z. B. T30-Türen).

 

Brandschutztüren werden bauaufsichtlich als "Feuerschutzabschlüsse" (FSA) bezeichnet. Die FSA benötigen als Verwendbarkeitsnachweis eine bauaufsichtlichen Zulassung. Um diese Zulassung zu erhalten, bedarf es umfangreicher Prüfungen (Brand-, Dauerfunktionsprüfung). Deutsche Zulassungen basieren auf Prüfungen gemäß DIN 4102 und müssen mit dem "Ü-Zeichen" ausgeliefert werden. Das "Ü" steht für "Übereinstimmung mit den nationalen Anforderungen/Regeln". Die TSH System GmbH hat allerdings bereits alle Prüfungen auch nach europäischen Normen durchgeführt, sodass mit der Einführung der Produktnorm für Feuerschutzabschlüsse die CE-Kennzeichnung der Türen erfolgen kann.

Informationen zu den erforderlichen Nachweisen zu Bauprodukten können in der Bauregelliste des Deutschen Institut für Bautechnik nachgelesen werden. Die Bauregelliste Ausgabe kann auf den Seiten des DIBt kostenlos heruntergeladen werden (hier Ausgabe 11-2012): http://www.dibt.de/de/Geschaeftsfelder/data/BRL_2012_2.pdf

Zulassungen werden beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragt. Dort finden sich die relevanten Grundangaben zur Erlangung einer Zulassung: http://www.dibt.de/de/Fachbereiche/Referat_III3.html. Einige Informationen des DIBt stellen wir zum Herunterladen zur Verfügung.

Auf Basis der nationalen Zulassungen muss der Hersteller der FSA (Brand-/Feuerschutztüren) mit einem Übereinstimmungsnachweis belegen, dass die Produktion der Feuerschutztüren hinsichtlich der Zulasungsdetails überwacht wird. Die Überwachung wird von unabhängigen und akreditierten Zertifizierungs- und Überwachungsstellen durchgeführt (bei reinen Brandschutzverglasungen ist dies nicht erforderlich).

Konstruktion, Aufbau - Wie ist der Aufbau einer Brandschutztür?

Grundsätzlich gibt es keine fixen Vorgaben, wie eine Brandschutztür aufgebaut ist. Letztendlich muss der Hersteller einen Türaufbau prüfen - besteht der Aufbau die Versuche, darf die Tür so gebaut werden, wie sie geprüft wurde.

Es gibt jedoch gewisse Grundprinzipien, die nahezu alle Türen verbindet (unabhängig vom Material):
- sogenannte "Aufschäumer" verschließen die Falzluft bei Hitzeeinwirkung
- jenachdem müssen Metallteile in der Tür ebenfalls durch Dämmschichtbildner gedämmt werden
- die Wäremdämmung der Türkonstruktion muss sichergestellt werden:
   auf dem Feuer abgewandten Seite darf die Oberflächentemperatur um max. 140°C gegenüber der Umgebungstemperatur ansteigen
- es werden i. d. R. ausschließlich Beschläge eingesetzt, die für Brandschutztüren geeignet sind

Die Mindestdicke der Brandschutztüren aus Holz/Holzwerkstoffen beträgt etwa 40 mm. Da Holz durchschnittlich 0,5 mm/Minute abbrennt, bleibt oft nach 30 Minuten noch genug Material "stehen", damit Beschlagteile usw. noch halten. Sicherheit in dieser Frage bringen nur die Versuche.

Als Lizenznehmer der TSH erhalten Sie alle erforderlichen Informationen über den Aufbau der Türen und die eingesetzten Materialien!
Diese Informationen sind nicht öffentlich und unterliegen einer Geheimhaltung.

Brandschutz